Freie Gärten

Übernahme eines Gartens vom Vorpächter!

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, das Gärten grundsätzlich durch den Vereinsvorstand vergeben werden. Eine Weitergabe direkt vom Vorpächter ist laut Satzung und Unterpachtvertrag nicht zulässig.
Folgender Weg muss eingehalten werden!
1. Der aktuelle Pächter kündigt seinen Garten in Schriftform beim Vereinsvorstand.
2. Der Wert des Gartens wird nach erfolgter Kündigung ermittelt.
3. Der Garten wird nach der Wertermittlung unter deutsche-scholle-os.de und im Schaukasten am Vereinshaus angeboten.
4. Ein Interessent meldet sich am Sprechtag oder per E-Mail beim Vorstand.

Weitere Infos siehe unten:
Die Aktualisierung der Liste erfolgt immer nachdem
der Vorstand neue Daten bereit gestellt hat.

Freie Gärten Stand 02.04.2024

Leider haben wir zur Zeit keine freien Gärten.
Frei werdende Gärten werden weiterhin hier veröffentlicht; bitte schauen Sie bei Interesse an einem Garten gelegentlich wieder auf diese Seite.

Sie haben sich für einen Garten entschieden ?

Wenn Sie sich für einen Garten entschieden haben kommen sie zu einem der
festgelegten Sprechtage ins Vereinsbüro oder nehmen sie per Mail
unter info@deutsche-schollle-os.de Kontakt mit uns auf. Werden Sie am
nächsten Sprechtag Mitglied im Kleingartenverein und schließen mit uns
einen Vorvertrag über einen freien Garten ab.

Denken Sie daran, das der Beitritt (30€), die Umschreibung (20€)
und der Beitrag (70€) bar beglichen werden müssen.

10 Gebote zu Erwerb einen Kleingartens

KGV „Deutsche Scholle" e. V.

Was ist bei Planung, Erwerb und Bewirtschaftung eines Kleingartens zu beachten?

1.
Suchen Sie die Verbindung zu einem Kleingärtnerverein, dessen Gärten und Lage sich am ehesten mit Ihren Vorstellungen decken. Der Vorstand jedes Kleingärtnervereines wird Sie gerne informieren und gegebenenfalls weiterleiten.

2. Seien Sie gegenüber Zeitungsanzeigen misstrauisch. Kleingärten innerhalb einer Vereinsanlage können nicht verkauft oder vererbt werden. Pachtverträge (eigentlich „Unterpachtverträge") können nur mit dem Verein als Generalpächter geschlossen werden.

3. Wenn freie Gärten vorhanden sind, werden Ihnen diese angeboten. Hierzu sollten Sie zuvor einen Aufnahmeantrag stellen und Vereinsmitglied werden. Dadurch erhalten Sie mehr und ausführlichere Informationen. Sie haben dadurch das Recht in den folgenden 6 Monaten nach einem passenden Garten zu suchen. Folgeverpflichtungen entstehen dadurch nicht!

4. Jeder Garten hat seinen Wert in Pflanzen, Bebauungen und Umfriedungen. Dieser Wert wird durch neutrale und autorisierte Wertermittler festgelegt. Bei Gartenübernahme bildet diese Summe die Obergrenze der Abstandssumme, die Sie an den Vorpächter entrichten müssen.

5. Das Wertermittlungsprotokoll enthält häufig Auflagen zum entfernen alter, kranker oder unzulässiger Gehölz oder Baulichkeiten. Sofern der Vorpächter diese Auflagen nicht erfüllt hat sind sie vom Nachpächter durchzuführen. Hierzu wird die Abstandssumme um die Angaben im Wertermittlungsprotokoll gemindert.

6. Der Pächter eines Kleingartens ist - im Rahmen des Pachtvertrages und der Gartenordnung - frei in der Gestaltung seines Gartens. Ziel sollte jedoch sein, das neben dem reinen Erholungswert (= Blumen, Rasen, Terrasse, etc.) auch ein Teil für die Gärtnerische Nutzung bleibt. Hierbei sollte eine Dreiteilung ( Laubenbereich - Blumen /Rasen - Nutzgarten ) angestrebt werden. Das erhält den Wert der Anlage auch als Naherholungsgebiet für Alle.

7. Bauten aller Art müssen vor Baubeginn durch den Vorstand genehmigt werden. Das zuständige Vorstandsmitglied erteilt Auskunft über die Zulässigkeit von Bauten und das Genehmigungsverfahren.

8. Die Abgrenzungen (Hecken und Zäune) sind innerhalb der Anlage auf 1,20 m Höhe zu begrenzen. Sichtschutzwände aus Gehölzpflanzungen oder Holzgeflecht sind nur im Sitzplatzbereich der Laube bis zur Höhe von 1,80 m erlaubt.

9. Die Anlage des Gartens sollt gut geplant sein. Hierzu steht im Verein ein Fachberater jedem Fragendem mit Rat zur Seite. Er hilft bei Fragen zur Planung, Bodenanalyse und Düngung.

10. Denken Sie beim Erwerb von Gehölzen daran, das diese wachsen und planen sie genügend Raum ein. Kaufen Sie alle Gehölze im guten Fachhandel. Besser etwas mehr bezahlen, aber Freude an der Pflanze haben als billig kaufen und jedes Jahr neu pflanzen.


Wir machen nochmal darauf aufmerksam, das alles, was fest mit dem Boden verbunden ist und länger als 2 Wochen stehen soll - Pavillons, Partyzelte, etc.- einer Baugenehmigung bedarf.

Fest mit dem Boden verbunden sind Anlagen die ein Fundament haben, verankert sind oder durch Eigengewicht stehen bleiben.

Bitte wendet Euch bei Unklarheiten an die Vorstandsmitglieder!

Viel Erfolg!

Ihr Vorstand des Kleingärtnervereins „Deutsche Scholle" e. V. !