Was ist Kleingärtnerische Nutzung?

Grund und Boden, der als Kleingarten genutzt wird, steht in einer wesentlichen sozialen Funktion. Wenn auch ein gewisser Wandel bezüglich der Bedeutung des Kleingartens, insbesondere durch veränderte ökonomische Bedingungen, festgestellt werden kann und der Anbau von Gartenbauerzeugnissen sowie der Freizeit- bzw. Erholungswert allgemein anerkannt wird, so darf doch die Kleingartenfläche weder allein noch überwiegend aus Rasenwuchs und Zierbepflanzung bestehen.

Nach wie vor ist der Gesichtspunkt der Eigenversorgung durch die Produktion von Obst und Gemüse bedeutsam. Darüber hinaus bleibt vorrangiges Ziel, den Menschen als Ausgleich für ihre Arbeit eine gesunde Betätigung im Freien zu ermöglichen, denn gerade in der Ausgleichsfunktion zu einer oftmals einseitigen Berufstätigkeit kann die Bewirtschaftung des Kleingartens von großer sozialer und gesundheitlicher Bedeutung sein und wesentlich zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse beitragen.

Nicht weniger wichtig ist schließlich die Möglichkeit, durch die Zugehörigkeit zu einem Verein soziale Kontakte zu pflegen.

Diese Mehrfachfunktion ist keineswegs neu, denn auch durch das Bundeskleingartengesetz wird sie in entsprechender Weise vorgeschrieben. Deshalb auch stellt sich für die kleingärtnerische Nutzung (Anbau von Gartenbauerzeugnissen und Erholung) die Forderung nach einer vernünftigen Mischung, einerseits aus gärtnerisch genutzter Fläche, andererseits aus Zier- und Erholungsfläche. Dabei muss die zur Erholung dienende Zier- und Rasenfläche in einem vertretbaren Verhältnis zur Gesamtanlage stehen und sollte nicht größer als ein Drittel der Gesamtfläche des Kleingartens sein.