Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenam

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Jetzt abschließen: Unfallversicherung für Freiwillige
Seit dem 01.01.2005 gilt das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter. Es handelt sich um eine freiwillige Möglichkeit des Versicherungsschutzes ehrenamtlich Gewählter.
(23.06.2005, Theresia Theobald)

Voraussetzung:
- Gemeinnütziger Verein oder Verband (kommt auch für Kleingärtnerverbände infrage)
- Gewählte Ehrenamtsträger im Amt (Vorstandsmitglieder)

Preis:
Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag ist 2,73 € pro Ehrenamtsträger.



Versicherungs-/Leistungsumfang:
Medizinische Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Finanzielle Hilfen:
Beispielsweise zehlt die Versicherung ggf. Verletztengeld oder Verletztenrente. Insbesondere bei berufstätigen Ehrenamtlichen ist dies wichtig.

Anmeldung:
Formlose Anmeldung unter Angabe folgender Daten:
Gemeinnützige Organisation, Funktion der ehrenamtlichen Amtsträger (z.B. 7 Vorstandsmit-glieder). Die Anmeldung erfolgt nur zahlenmäßig ohne Namensnennung.

Beitragsschuldner ist der Verband, der seine Ehrenamtlichen anmeldet.
Der BDG hat beschlossen, seine ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieder bei der Versicherung anzumelden.

Doch jeder Kleingärtnerverein oder -verband kann seine ehrenamtlichen Amtsträger direkt bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Postanschrift: 22281 Hamburg) freiwillig anmelden.

Nähere Angaben hierzu finden sie außerdem unter www.vbg.de /Versicherungsschutz (hier klicken) (http://www.vbg.de/versicherungsschutz/versicherte_aktuelles.html).



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