Informationen vom Vorstand

Kleingärtnerverein Weseresch e.V. Osnabrück, 28.03.2015

Aushang: Warum Swimmingpools im Garten verboten sind!

Jetzt, wo die Tage merklich länger werden und die Sonne uns wärmt, beginnt in vielen Gärten die Arbeit auf Hochtouren. Dabei sind die Gedanken nicht nur auf die beginnende Bestellung der Beete gerichtet, sondern wir träumen auch von erholsamen Sommer tagen, die vor uns liegen. Wer erinnert sich nicht gerne an die heißen Wochen und den Wunsch nach einem kühlen Bad? Schnell keimt die Idee, auf einer wenig genutzten Rasenfläche einen Pool aufzustellen, um sich nach getaner Arbeit zu erfrischen. Das Angebot an so genannten"Quick·Pools" in den Baumärkten ist groß, die Preise erschwinglich, und so wird ohne viel zu fragen ein ordentliches Bassin erworben und im Garten aufgebaut. Ein kühles Bad ist herrlich... Doch der Kleingarten ist aber nicht der richtige Ort für Swimmingpools & Co. Denn: Der Vorstand schreitet ein. Wer jetzt Glück hat, der wird noch vor dem Aufbauen von seinem Vorsitzenden oder Obmann angesprochen und kann das gute Stück zurückgeben. Denn: Swimmingpools sind im Kleingarten nicht erlaubt. Dabei sind nicht die aufblasbaren Planschbecken für unsere Jüngsten gemeint. Dagegen wird niemand etwas haben. Aber für uns Erwachsene sind diese auch kaum geeignet. Zunehmend sehen wir Becken mit einem Durchmesser von über 3 Meter. Bei einer Höhe von über 75cm passen schnell 15.000 Liter Wasser hinein.

Wir begründen dieses Verbot erstens damit, dass ein Pool nicht der klein-gärtnerischen Nutzung eines Gartens dient. Und der zweite Grund: Ein Pool muss dauerhaft klar, algen-·und bakterienfrei gehalten werden. damit er über den Sommer gefahrlos genutzt werden kann. Dafür ist regelmäßig eine chemische Behandlung mit speziell hierfür vorgesehenen Produkten erforderlich. Und dazu wird, wie in Schwimmbädern, Chlor eingesetzt. Dieses Wasser darf dann auf keinen Fall im Gart

en versickern lassen. Es darf auch nicht zum Blumengießen verwendet werden. Und auch nicht das Reinigungswasser mit Zusätzen zur Säuberung des Pools! Dieses Wasser muss in der örtlichen Kläranlage entsorgt werden, in der Regel über die

Schmutzwasserkanalisation (Toilette) und nicht in die Regenwasserkanalisation. Hierfür haben wir in unseren Kleingärten keinen Anschluss. Wer dennoch das belastete Wasser im Garten beseitigt, kann sehr schnell mit dem Gesetzt in Konflikt kommen.

Also Gartenfreund:

Swimmingpools sind im Garten verboten!

Kleingärtnerverein                                    April 2017
Weseresch e. V.                           
Der Vorstand                               

Aushang

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
     
Diese Art von Trampolin sieht der Vorstand ungern im Kleingarten, weil sie keinen kleingärtnerischen Nutzen haben. Sie sind riesengroß und nehmen viel Platz ein, das dem Anbau von Gemüse und Obst fehlt. Wir möchten Euch bitten, das Trampolin Ende Oktober abzubauen. Bis dahin erwarten wir, dass die Benutzer die Ruhezeiten in der Mittagszeit von 13 – 15 Uhr immer eingehalten.

Wir erwarten, dass kein neues Trampolin aufgestellt wird.

Das Trampolin ist keineswegs über die FED versichert. Unfälle und Folgeschäden sowie Schäden bei Sturm, die durch umherfliegende Teile verursacht werden, gehen zu Euren Lasten. Ihr haftet in vollem Umfang.