Informationen für neue Kleingärtner

Information für Neu Kleingartenpächter



Willkommen im KGV Deutsche Scholle e. V.!

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen vielen Vorschriften und Gesetzen. Diese können nicht jedem bekannt sein, darum hier ein kurze Info zu den wichtigsten Regeln:

  • Halten Sie bitte die in der Gartenordnung festgelegten Ruhezeiten ein. Wir wollen uns alle in unseren Gärten vom Stress der Woche erholen und nicht durch unnötigen Lärm belästigt werden. Sollte ein Nachbar oder Sie selber einmal dies Ruhe nicht einhalten können, hilft in der Regel ein Gespräch über den Zaun. Die Satzung mit der Gartenordnung wird jedem Neupächter ausgehändigt und kann auf unserer Internetseite www.deutsche-scholle-os.de eingesehen werden.
  • Unsere Hecken müssen in jedem Jahr zweimal geschnitten werden. Dazu ist es nötig beim ersten Schnitt die Vogelbrut abzuwarten. Der Schnitt darf nicht vor dem 24.Juni (Johanni) erfolgen um sicher zu gehen, das unser Vögel nicht gefährdet werden. Der zweite Schnitt sollte im Herbst mit dem Laubfall beginnen. Bei diesem Schnitt kann kräftig zurückgesetzt werden um die Hecken zu verjüngen. Regel: Unten breit (ca. 50 cm) oben schmal (ca. 30 cm)
  • Wir haben sehr viele Weißdornhecken. Darauf setzt sich leider immer wieder die Weißdorngespinnstmotte ab. Diese erkennt man an einem Nest, das wir Spinngewebe aussieht. Bitte die Nester aus der Hecke nehmen und zertreten. Die Larven werden nicht von Vögeln gefressen und müssen daher vernichtet werden. Die Larven können der Hecke nachhaltigen Schaden zufügen, so dass sie braun wird.
  • Der Einsatz von Gift und Chemikalien ist in den meisten Fällen verboten. Wir unterliegen als Kleingärtner schärferen Anforderungen wie Normalbürger und Landwirte. Unkraut auf den Wegen darf nicht weggespritzt werden sonder sollte gejätet oder abgebrannt werden. Auch Salz oder Essig dürfen nicht ausgebracht werden. Vorsicht beim Brennen. Hecken und speziell Taxushecken können innen trocken sein und wirken dann bei zu großer Hitze wie ein Kamin. Die Brandgefahr ist dann sehr hoch.
  • Bauen im Kleingarten ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Diese wird auf Antrag vom Vorstand erteilt, wenn das Vorhaben den Regeln entspricht. Die Laube darf gem. Bundeskleingartengesetz nicht mehr als 24 m² überdachen. In unserem Gebiet sind zusätzlich ein Geräteschuppen und ein Gewächshaus erlaubt, das aber auch nur nach Genehmigung durch den Vorstand. Bebauung ist gem. der Richtlinie der Stadt Osnabrück „alles was fest mit dem Boden verbunden ist“ und fest verbunden heißt „auch durch Eigengewicht standhaft“. Ein Gespräch mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied schafft Klarheit und verhindert Verdruss.
  • Feuer im Garten ist etwas Schönes, wenn es zur Gemütlichkeit beiträgt. Aber es darf nur im Feuerkorb oder im genehmigten und abgenommenen Kamin gebrannt werden. Und da auch nur abgelagertes, trockenes Kaminholz. Entsorgungsfeuer sind streng untersagt!
  • Abfälle aus dem Garten sind - soweit sie nicht kompostierbar sind - zu Hause zu entsorgen. Sie gehören nicht in die Papierkörbe an den Wegen. Auf den (vorgeschriebenen) Komposthaufen gehören nur Grünabfälle. Regel: Vor dem Kochtopf kompostieren, nach dem Kochtopf in den Mülleimer zu Hause. Essens- und Grillreste locken Ratten und anders Ungeziefer an und wer möchte solche Nachbarn haben? Aufklärung über den korrekten Einsatz von Komposthaufen geben die regelmäßigen Schulungen der Fachberatung und Auskünfte der Fachberater. Kontakt dazu über den Vorstand oder die Infokästen.