Wie sind die Hecken zu pflegen?



Hecken sind lebende grüne Begrenzungselemente, die die Parzellen zu den Durchgangswegen bzw. Stichwegen abgrenzen und abschirmen. Sie sind Vereinseigentum, jedoch von den anliegenden Pächtern zu pflegen und zu unterhalten.

Zur Erziehung einer bis unten garnierten Hecke ist es unbedingt erforderlich, bei Neupflanzungen die jungen Heckenpflanzen kräftig bis auf 60 cm Höhe zurückzuschneiden.

Je nach Triebwachstum wird die Hecke dann jährlich aufgestockt, bis sie die zulässige Höhe von 120 cm erreicht hat (Gartenordnung Punkt 2.4.) Achtung: Innenhecken als Abgrenzung zwischen den Gärten maximal 80 cm (Gartenordnung Punkt 2.9)! Außenhecken als Begrenzung der Kleingartenanlage 180 cm.

Eine Hecke sollte konisch geschnitten sein, um ein Verkümmern oder Kahlwerden der unteren Zweigpartien zu verhindern. Der untere Bereich einer Hecke sollte daher 20-30 cm breiter als der obere Bereich sein.

Der Heckenschnitt ist zweimal im Jahr durchzuführen, und zwar einmal im Sommer nach Abschluss des Johannistriebes (nicht vor dem 24. Juni) und einmal nach Abschluss der Vegetationsperiode im Herbst / Winter. Rückschnitt / Kürzen / auf den Stock setzen ist vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.

Der Durchgangsverkehr sowohl der Gartenfreunde und der Besucher als auch der Betriebsfahrzeuge der Gartenbauabteilung oder Rettungsfahrzeuge darf durch ungehindertes Wachstum der Hecken nicht beeinträchtigt werden, deshalb müssen Hecken durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden.

Die Gleichmäßigkeit des Schnittes in Bezug auf Höhe und Breite der Hecke ist für das Gesamtbild der Hecke von ausschlaggebender Bedeutung. Hierzu besagt die Gartenordnung unter Punkt 2.4.1.: Zäune und Hecken am gleichen Weg sind in gleicher Höhe und Ausführung anzulegen und zu erhalten.

Eine Mulchschicht unter der Hecke wirkt sich positiv auf das Bodenleben aus, fördert den Nährstoffhaushalt, sorgt für eine ausgeglichene Bodenfeuchtigkeit und schafft Lebensraum für zahlreiche Kleinstlebewesen.

An überbreiten Durchgangswegen z.B. mit zusätzlichem Rasenstreifen neben dem Weg oder an sehr breiten, wenig genutzten Nebenwegen ohne Durchgangsverkehr kann die Hecke mit dem Ein-
verständnis des Vorstandes auch breiter sein, da sehr schmale Hecken potentiellen Brutvögeln einen wesentlich geringeren Schutz- und Nistraum bieten als solche Hecken, die eine Mindestbreite von 1 m haben. Es muss aber immer sichergestellt sein, dass der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.

Dichte heckenartige Gehölzpflanzungen hinter der Hecke auf der Parzelle (Negativbeispiel: Omorikafichtenhecke hinter Laubholzhecke) und Doppelhecken sind nicht zulässig, weil die Einsicht in die Gärten hierdurch verhindert wird. Strauch- und Koniferenpflanzungen sollten nur in einem angemessenen Abstand zur Hecke vorgenommen werden. Bei zu geringem Abstand verkahlt die Hecke an dieser Stelle und wird lückenhaft.

Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind.
Kleingärten sollen daher auch von außen einsehbar sein, damit Spaziergänger, die meist keinen eigenen Garten besitzen, am Leben in den Kleingärten und deren Schönheit Anteil nehmen können. Die fertige Hecke (max. Höhe 120 cm) darf daher die Pfortenhöhe nicht überschreiten.